Eine Berlinerin wird „Kindesentziehung“ zur Last gelegt. Die 45-Jährige wird zu zweieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Ein gnadenloser Richterspruch, findet Schupelius.
Eine 45-jährige Berlinerin sitzt seit Juli 2017 in Untersuchungshaft. Am 28. November wurde sie zu zweieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.
„Kindesentziehung“ wird ihr zur Last gelegt. Sie war mit ihrer eigenen Tochter nach Thailand ausgewandert. Sie hatte sich immer sehr gut um die Tochter gekümmert und sich niemals etwas zuschulden kommen lassen.
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Quelle:
Die Berliner Fluchtmutter wurde vom Gericht in die Enge getrieben