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Lese-Tipp: Gutachten des BACDJ / Kinderrechte ins GG?

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Lese-Tipp: Gutachten des BACDJ / Kinderrechte ins GG?

Beitrag von kjh-mov »

Lese-Tipp: Gutachten des BACDJ / Kinderrechte ins GG?
von Caroline Brandes, veröffentlicht am 10.11.2019 um 22:55 Uhr

Der Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) hat in der Die Tagespost ein Gutachten "„Kinderrechte“ ins Grundgesetz?" veröffentlicht, in dem Stellung zu der geplanten Grundgesetzänderung genommen wird, inwieweit es sinnvoll ist, Kinderrechte ins Grundgesetz zu verankern.

https://twitter.com/kjh_mov/status/1194 ... 18/photo/1

Bevor auf dieses Gutachten eingegangen werden kann, möchten wir Sie zum besseren Verständnis auf die Bundestagsrede von Silke Launert (CDU): Kinderrechte sind Menschenrechte (25.09.2015) verweisen, die Sie hier1 abrufen können.

Gutachten „Kinderrechte“ ins Grundgesetz?

Das Gutachten „Kinderrechte“ ins Grundgesetz? des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) können Sie hier2 downloaden. Aus dem Gutachten geht unter anderem Folgendes hervor:

Wie bereits von kjh-mov(e) immer wieder angemerkt wurde, besteht kein Bedürfnis, die Kinderrechte ins Grundgesetz zu implementieren, da Kinder bereits Träger umfassender Grundrechte sind. Kinder sind Menschen. Hingegen droht eine Schwächung des Elternrechts. Das Elternrecht wurde bereits ausgehöhlt, so dass sogar Pflegestellen Eltern gleich gestellt sind. Hierzu finden Sie einen gesonderten Beitrag hier3.

Der Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) weist insbesondere auf die unabsehbaren Langzeitfolgen hin, falls "Kinderrechte ins Grundgesetz" eingeführt werden sollten:
"Mit der Einführung von Kinderrechten wird ein rechtspolitisches Projekt diskutiert, dessen Langzeitfolgen unabsehbar sind. Ein Bedürfnis für seine Realisierung besteht nicht, weil das Grundgesetz Kindern bereits heute einen umfassenden Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Verfassungsgeber droht ohne Not tradierte verfassungsrechtliche Pfade im Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat zu verlassen und das Elternrecht einer schwächenden Neubewertung durch das Bundesverfassungsrecht preiszugeben."4
So muss auch nach Auffassung des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) damit gerechnet werden, dass durch die systemwidrige Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz auch für andere Gruppierungen ein Einfallstor für weitere Sondergrundrechte geschaffen werden. Hierauf hatte bereits Silke Launert in ihrer Bundestagsrede eindringlich hingewiesen.
"Mit der Aufnahme von Kinderrechten würde systemwidrig ein Sondergrundrecht geschaffen. Das Grundgesetz kennt grundsätzlich keine speziellen Grundrechte für einzelne Teile der Gesellschaft – weder für Junge noch für Alte, weder für Gesunde noch für Behinderte. Die Einführung von Kinderrechten würde ein Einfallstor für zukünftige verfassungspolitische Forderungen nach weiteren Sondergrundrechten darstellen."5
Der Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) weist explizit noch einmal darauf hin, dass auch das Bundesverfassungsgericht die Grundrechtsträgerschaft von Kindern bejaht hat:
"Auch das Bundesverfassungsgericht bejaht in seiner Rechtsprechung die Grundrechtsträgerschaft von Kindern. Bereits vor einem halben Jahrhundert hat es festgehalten, dass ein Kind nach geltendem Verfassungsrecht „ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit“ ist (BVerfGE 24, 119 [144]). Hieran hat das Gericht bis heute konsequent festgehalten. U.a. hat es im Jahre 2008 erneut hervorgehoben, dass ein Kind „eigene Würde und eigene Rechte“ hat, dass es „Rechtssubjekt und Grundrechtsträger“ ist (BVerfGE 121, 69 [92 f.])"6
Zurückdrängung der Elternrechte zugunsten des staatlichen Bestimmungsrechts

Besonders bedenklich ist, dass das Elternrecht zugunsten des staatlichen Bestimmungsrechts zurückgedrängt werden würde, sollten Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Hierauf hat kjh-mov(e) immer wieder hingewiesen. Vertreter der Kinder wären hierbei unter anderem auch Mitarbeiter der Jugendämter, die keinerlei Fachaufsicht unterliegen, also Jugendämter, die vielerorts überlastet und zudem immer wieder an bestimmten Hotspots durch willkürliche Entscheidungen in Verruf geraten sind. Etlichen Mitarbeitern fehlt augenscheinlich oft die notwendige Rechtskunde, anders kann man sich Rechtsverstöße insbesondere gegen Art. 6 GG und gegen das SGB VIII nicht mehr erklären.
"Die Positivierung von Kinderrechten wird in vorhersehbarer Weise dazu führen, das Elternrecht zugunsten des staatlichen Bestimmungsrechts zurückzudrängen. Weil das Grundgesetz bislang – zu Recht – davon ausgeht, dass das Kindeswohl im Regelfall bei den Eltern in den besten Händen ist, kann das Elternrecht nur bei einer ernsthaften Beeinträchtigung des Kindeswohls zurückgedrängt werden. Insbesondere gestattet Art. 6 GG bisher kein staatliches Tätigwerden, um entgegen dem Elternwillen für eine vermeintlich optimale Entwicklung des Kindes zu sorgen. Im Falle der Aufnahme ausdrücklicher Kinderrechte in das Grundgesetz droht sich genau dies zu ändern. Neu positivierte Kinderrechte haben daher das Potential, unter Berufung auf ihren Schutz Entscheidungsbefugnisse, die bisher den Eltern vorbehalten sind, auf den Staat zu verlagern."7
Ganztagsbetreuung für Kleinkinder

Wie viel "Kinderrechte im Grundgesetz" und die Ganztagsbetreuung für Kleinkinder miteinander zu tun haben können, wird deutlich, wenn diese als Ort der frühkindlichen Bildung propagiert (Framing) werden, obwohl vielerorts Kinder meist in viel zu großen Gruppen untergebracht sind. So wollte bereits vor 17 Jahren Familienministerin Renate Schmidt (SPD), dass Kinder im Kleinkindalter ganztags in staatlicher Obhut untergebracht sind. Die Welt am Sonntag schrieb:
"Ihr Ziel ist ein Staat, der den Großteil der Kindererziehung übernimmt. Ihre Devise: "Wir müssen lernen, was Liebe ist. Da kann der Staat helfen.""8
Wohin die Reise gehen soll, hat der damalige SPD-Generalsekretär Olaf Scholz bereits 2002 zum Ausdruck gebracht, als er ganz unverblümt äußerte:
"Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern."9
Dieses Zitat entstammt aus einem Interview Olaf Scholz' mit dem Deutschlandfunk, dass wir zur besseren Einordnung und zum bessern Vergleich einfügen, um aufzuzeigen, wie unterschiedlich die Ziele von Dr. Geißler (1-Eltern-Familien und 2-Eltern-Familien sowie den Kindern zugewandt) und Olaf Scholz (wirtschaftsorientiert, Fremdbetreuung von Kindern sei Fortschritt) waren bzw. sind.

Fortschritt ist, wenn Mütter und Väter ihre Kinder selbst erziehen können und zudem Erwerbsarbeit mit der Fürsorgearbeit unter einem Hut bringen können. Zurzeit gibt es aber lediglich die Diktion, als ob eine frühe Fremdbetreuung von Kindern und Vollzeit arbeiten direkt nach dem Mutterschutz Fortschritt sei. Fakt ist, dass wir seit dem immer mehr Kinder in Heimen wissen, Eltern öfter überfordert sind, Kinder und Eltern ausbrennen.
"Gehm: Stichwort Familienpolitik: Ein Schwerpunkt im Regierungsprogramm der SPD, ein Schwerpunkt, der auch mit einer neuen Ministerin besetzt wird. Herr Scholz, was erwarten Sie sich von diesem Politikbereich als Push einer sozialdemokratischen Politik?

Scholz: Die SPD hat in den letzten Jahren viel für Familien mit Kindern getan. Das merkt man nicht zuletzt an der Kindergelderhöhung, an den Verbesserungen bei Wohngeld und Bafög, aber auch an Gesetzen, die das Vereinbarmachen von Beruf und Familie leichter gemacht haben, bei Teilzeit zum Beispiel. Für die Zukunft wird es darauf ankommen, dass wir einen richtigen Rückstand unseres Landes aufholen. Wir haben weniger Ganztagsschulen als in vergleichbaren Ländern Europas. Wir haben weniger Ganztagsbetreuung und auch nicht genügend Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Krippenbereich. Wir wollen da eine kulturelle Revolution erreichen, dass Deutschland auf das gleiche Niveau kommt als anderswo. Deshalb ist unser Ziel, als Staat dafür zu sorgen, dass Männer und Frauen und Kinder es besser haben, als das heute der Fall ist. Und das wollen wir mit diesem Projekt erreichen. Vier Milliarden Euro für Ganztagsschulen als Initialzündung, ein Gesetz, das 20 Prozent Krippenplätze vorschreibt, auch als erster Schritt zu einer viel größeren Wende. Und vielleicht kann man das so sagen: Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.

Gehm: Sehen Sie, dass das Thema ‚Familienpolitik‘ in der öffentlichen Wahrnehmung den richtigen Stellenwert hat?

Scholz: Es hat in der Wahrnehmung der Eltern einen ganz hohen Stellenwert. Und sie sind immer saurer darüber, dass die Bürgermeister in den Gemeinden, dass die Landesregierungen nicht genügend dafür tun, dass das, was sie jetzt für ihre Kinder an Betreuung haben wollen, auch zur Verfügung steht. Es nützt ja keinen Eltern, wenn diese Reform in 20 Jahren beendet ist. Dann sind ihre Kinder groß und erwachsen.

Gehm: Nord-Süd-Gefälle beim Umsetzen der Familienpolitik?

Scholz: Es gibt ein gewaltiges Nord-Süd-Gefälle. Die Zahl der Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Bayern oder Baden-Württemberg ist viel geringer als in vielen anderen Bundesländern. Und auch das wird die Menschen bewegen. Die CDU hat die Zustimmung der Menschen zu ihrer familienpolitischen Konzeption verloren und agiert jetzt auch ganz hilflos. Sie hat im Wahlkampf versucht, das Defizit auszugleichen indem kurzfristig Frau Reiche eine Rolle spielen durfte. Aber gleich nach der Wahl ist es schon wieder vorbei, und man kehrt zurück zu der Politik, die schon 1950 nicht mehr richtig war."10
Als heutiger Vizekanzler und Finanzminister wird Olaf Scholz Interesse sicherlich nicht abgeebbt sein, Mütter frühzeitig zu ökonomisieren und hierfür Kleinkinder ebenfalls frühzeitig in der Ganztagsbetreuung zu wissen, so dass viele Eltern offensichtlich nicht mehr die Möglichkeit haben werden, von ihrem 3-jährigen Recht auf Elternzeit Gebrauch zu machen. § 26 Absatz 1 SGB VIII ist offensichtlich auch passend abgefasst worden, so dass dem Staat zukünftig weitere Möglichkeiten in die Hand gegeben wurden, um insbesondere Alleinerziehenden Beine zu machen, wenn es um die angebliche Entscheidung geht: Arbeit oder Kindererziehung durch die eigenen Eltern.
"Ganztagsbetreuung ist das Zauberwort. Für jedes fünfte Kind unter drei Jahren soll ein Krippenplatz her. Rund 100.000 neue Ganztagsschulen will Rot-Grün schaffen. Bei so hohem Tempo schwirren manchem in der SPD die Sinne. "Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern", frohlockt etwa SPD-Generalsekretär Olaf Scholz im Geschwindigkeitsrausch. Und im Rückspiegel verblasst das auf der Ehe basierende Lebensideal der Mutter-Vater-Kind-Beziehung.

Aus dem Blick gerät, dass die Väter des Grundgesetzes in Artikel 6 Absatz 1 Ehe und Familie unter besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellten. Ihnen ging es nicht um einen Vater Staat, der anstelle der Eltern die Daseinsvorsorge für die Kinder übernimmt. Vielmehr wollten sie die Familie als Keimzelle der Gesellschaft bewahren und sichern. Die rot-grüne Bundesregierung gefährdet diese herausragende Stellung der ehelich-familiären Gemeinschaft nicht nur durch die geplante frühzeitige außerfamiliäre Ganztagsbetreuung. Auch die Angriffe auf das Ehegattensplitting und die weitgehende Anpassung des Lebenspartnerschaftsgesetzes für homosexuelle Paare an die Ehe nivellieren deren besonderen Status."11
Wehret den Anfängen

Der Kampf um die Lufthoheit über die Kinderbetten hat seitdem nicht mehr aufgehört. 2008 wies Maria Steuer, Kinderärztin, Familientherapeutin und Vorsitzende des Familiennetzwerks Deutschland, in den Katholischen Nachrichten daher eindringlich darauf hin, dass die schwarz-rote Bundesregierung eine Gesetzesgrundlage schaffen wolle, die dem Staat die Lufthoheit über die Kinderbetten geben würde, gut getarnt über die sukzessive Einführung der Ganztagsbetreuung für Kleinkinder:
"Als der SPD-Politiker Olaf Scholz vor sechs Jahren die „Lufthoheit der Regierung über den Kinderbetten“ forderte, war die Empörung riesengroß. Dies sei eine unzulässige Einmischung des Staates in den Erziehungsauftrag der Eltern, wie er in Artikel 6 des Grundgesetzes deutlich nachzulesen ist. Doch nun will die schwarz-rote Bundesregierung eine Gesetzesgrundlage schaffen, die dem Staat eben genau diese Lufthoheit in großem Umfang ermöglicht. Das alles geschieht für den mündigen Bürger zunächst bestens getarnt.12
So ist es auch nicht verwunderlich, dass in den letzten Jahren immer wieder suggeriert wird, dass die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz relevant seien, um das Kindeswohl zu schützen. Maria Steuer weist in diesem Zusammenhang auf folgenden Sachverhalt hin, der augenscheinlich kaum für Empörung gesorgt zu haben scheint:
"Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (ebenfalls SPD) kündigte Anfang April [sic! gemeint ist das Jahr 2008] laut einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ Eingriffe in die Familienstruktur an. So könnten Eltern künftig gezwungen werden, ihr Kind in einen Ganztageskindergarten zu stecken. Sie verwies dabei auf die Reform zur „Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“.

Sie spricht dabei nicht mehr nur von zerrütteten Familien, wo Vernachlässigung und Gewalt gegen Kinder vorkommen, sondern ganz allgemein von den Familien. Auf eine vergleichbare Empörung wie bei Olaf Scholz warten wir heute vergeblich. Vielleicht, weil wir uns längst an den Gedanken gewöhnt haben, die Erziehung unseres Nachwuchses – etwa in Kindertagesstätten oder Ganztagsschulen – an den Staat abzugeben?"13
Gesetze gegen Missbrauch reichen

Wer sich mit dem Thema "Kinderrechte ins Grundgesetz" beschäftigt, für den sind die Gründe aus dem Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ), warum Kinderrechte nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden müssen und sollten, nicht neu. So verweist auch Maria Steuer 2008 daraufhin, dass es keiner Kinderrechte ins Grundgesetz bedarf, um Kinder vor Missbrauch oder Vernachlässigung zu schützen:
"Vielleicht haben uns auch die Fälle von Kindesvernachlässigung, über die in den Medien umfangreich berichtet wurde, derartig erschüttert, dass wir nun alle glauben, eine massivere staatliche Kontrolle würde diesen Familien helfen und die Kinder vor solchen Schicksalen schützen. Dabei sind schwere Kindesmisshandlungen mit Todesfolge in den letzten Jahren rückläufig, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung im Dezember aus der Kriminalstatistik zitierte. Eines ist nämlich klar: Der Staat hat bereits jetzt jede Handhabe, bei elterlichem Versagen einzugreifen. Wohlgemerkt: bei elterlichem Versagen. Es bedarf keiner weiteren Gesetze.

Ab jetzt reden wir jedoch über die Frage, wer die Kinder erzieht: die Eltern oder der Staat. Entscheidet beispielsweise künftig der Staat, dass das grundgesetzlich garantierte Recht der Kinder auf Bildung nur im Umfeld „Kindertagesstätte“ verwirklicht werden kann, ginge dies unter Umständen gegen den Willen der Eltern. Der Staat hätte dann die gesetzliche Handhabe, Eltern bei Nichtbefolgen seiner Erziehungsziele das Sorgerecht zu entziehen."14
DDR 2.0

Maria Steuer hat bereits vor 10 Jahren sehr genau heraus gearbeitet, wie gut getarnt mündige Bürger hinter die Fichte geführt werden. Missbrauch, Vernachlässigung, mangelnde Bildung für unsere Kinder, werden als Gründe vorgebracht, um für "Kinderrechte ins Grundgesetz" zu werben. Welch fürsorglicher Mensch möchte nicht, dass diesen Kindern nicht geholfen wird? Aber genau an dieser Stelle muss man hellwach sein.
"Wer das alles für übertrieben hält, sollte sich einmal den Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums für die Reform des Paragraphen 24 des Kinder- und Jugendhilferechts (Sozialgesetzbuch) anschauen. Diesem Entwurf zufolge ist bereits „ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn durch diese Leistung seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert wird“."15
Zwangsbetreuung

Dem Staat würde auf diese Art und Weise ohne Weiteres möglich, die außerhäusliche Zwangsbetreuung anzuordnen, stecken, "wenn nach obrigkeitlicher Vorstellung fehlende Geschwister die „Gemeinschaftsfähigkeit“ gefährden und deshalb in Verbindung mit dem Zypries-Gesetz eine „Gefährdung des Kindswohls“ abgewendet werden soll"16, wie Maria Steuer zurecht mahnend aufzeigt.

§ 24 Absatz 1 SGB VIII lautet nun wie folgt:
"(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist
oder
2. die Erziehungsberechtigten
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf."17
Eine Zwangsbetreuung von Kindern unter einem Jahr steht aber bereits dann im Raum, wenn Eltern arbeitssuchend gemeldet sind. Für wen das alles zutrifft, sollte Jedem klar sein. In diesem Kontext ist es letztendlich stringent, dass es heutzutage nur noch Elterngeld (nicht zu verwechseln mit dem vorherigen Erzehungsgeld) als Lohnersatzleistung für Menschen gibt, die berufstätig sind. Artikel 6 GG wird hierdurch nach und nach zu Lasten der Kinder ausgehöhlt, die aufgrund der frühen Fremdunterbringung mit Deprivationsschäden zu rechnen haben, wie bereits Dr. Geißer (CDU) anmerkte, als 1985 das Erziehungsgeld für alle Eltern zum Gesetz wurde, um das bis dahin geltende und jetzt wieder geltende Zweiklassenrecht abzuschaffen. Die protokollierte Rede von Dr. Geißler ist sehr lesenswert, offenbart sie die Rückwärtsgewandheit der heutigen Politik einer offensichtlich elitären Klasse, die nur darauf aus ist, günstige Arbeitskräfte rekrutieren zu können. Um Kinder bzw. Kinderrechte geht es hier offensichtlich schon lange nicht mehr. Die Gesetzesänderungen, die insbesondere auch von der SPD voran getrieben wurden, dienen eher dazu, Kinder leichter einer Fremdbetreuung zuführen zu können. Es wundert somit auch nicht, dass sich immer mehr Menschen von der SPD abwenden.

Frühe Fremdbetreuung vs. Deprivationsschäden

Wer den hier dargestellten Redeausschnitt von Dr. Geißler (CDU) aufmerksam verfolgt, wird nicht nur erkennen, dass er sich gegen die extreme Ökonomisierung von Müttern kleiner Kinder zu Lasten der Kinder ausspricht, es ist zudem zu erkennen, dass er bereits den Wert der Carearbeit benennt.
"Ich will dazu eine Bemerkung machen. Das Erziehungsgeld und der Erziehungsurlaub sind in den vergangenen Monaten unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung diskutiert worden. Das ist richtig. Aber der Gedanke für das erste Erziehungsgeldgesetz Anfang der 70er Jahre, an dem ich als der damalige Sozialminister in Rheinland-Pfalz beteiligt gewesen bin - ich habe den Entwurf damals sozusagen als Formulierungshilfe für die Bundestagsfraktion ausgearbeitet -, ist auf Grund langer Gespräche mit dem Verband der alleinstehenden Mütter entstanden, auf Grund von Gesprächen mit Wissenschaftlern aus der ganzen Welt, die sich mit den Problemen der Kinder befassen: z. B. Professor Hellbrügge, Professor Pechstein. Das Ergebnis all dieser Gespräche und Untersuchungen war etwas, was man eigentlich schon von vornherein hätte wissen können, daß es für die Kinder für ihre eigene Entwicklung von entscheidender Bedeutung ist ob sie in den ersten Lebensjahren Zuwendung, Vertrauen und Liebe erfahren.

(Zustimmung)

Wir haben aber eine gesellschaftliche und soziale Situation, die dem nicht entspricht. Ein junges Ehepaar, das berufstätig ist, steht heute, wenn es zusammen 2 800 oder 2 600 DM netto verdient - die Beispiele kennen wir alle -, vor einer nahezu unlösbaren Situation, wenn ein Kind kommt und der Vater oder die Mutter bei dem Kind bleiben wollen. Das Einkommen halbiert sich auf 1 400 DM netto. Dazu kommt der Ortszuschlag in Höhe von 80 DM, wenn jemand im öffentlichen Dienst beschäftigt ist; 50 DM Kindergeld jetzt - ab nächstes Jahr wird das anders -, ein paar steuerliche Erleichterungen. Sagen wir: Es bleiben 1 600 DM netto. Die Miete bleibt; in Mainz 600 bis 800 DM. Dann haben die Leute 800 DM netto zu dritt, Gas, Wasser, Strom und Licht noch gar nicht einberechnet. Zu dritt gegenüber 2 600 DM netto vorher zu zweit!

Das ist die Situation. Ich finde, wir müssen eine derart massive Benachteiligung von Menschen, die sich für die Erziehung des eigenen Kindes entscheiden, als Christliche Demokraten abbauen.

(Beifall)

Und was ich jetzt sage, das richtet sich nicht an den Bundesfinanzminister, an Gerhard Stoltenberg, dem ich herzlich dafür danke, daß er durch seine Konsolidierungspolitik den finanziellen Spielraum geschaffen hat, daß wir etwas für die Familien tun können.

(Beifall)

Wir sind uns einig darin, daß wir bei der Erörterung dieses Themas über den Tellerrand eines Jahreshaushalts hinausschauen müssen. Es ist nicht nur humaner, sondern auch ökonomischer, einer Mutter oder einem Vater die Möglichkeit zu geben, das eigene Kind selber zu erziehen, wenn sie es wollen. Wir wollen niemandem etwas vorschreiben. Aber es geht nicht an, aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen beide zur Berufstätigkeit zu zwingen und dann das eigene Kind von Sozialmüttern - möglichenweise mit Universitätsabschluß - in gesellschaftlichen Einrichtungen unter hohen Personalkosten erziehen zu lassen und dann hinterher die schweren seelischen Schäden, die sogenannten Deprivationsschäden, wie die Sozialpädiater sagen, mit noch höheren Kosten - meist vergeblich - in anderen gesellschaftlichen Einrichtungen - Kinderheimen, Sonderschulen bis hin zu den Jugendgefängnissen - wieder reparieren zu müssen. Das ist nicht nur unmenschlich gegenüber der Familie, sondern auch ökonomisch ein Unsinn ersten Ranges.

(Beifall)

Es ist im übrigen ein schönes Beispiel für das, was wir als Christliche Demokraten immer für richtig gehalten haben: Wir sehen Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik nämlich als eine Einheit und nicht in verschiedenen Kästen.

Das ist der Grundgedanke des Erziehungsgeldes, aber auch der Anerkennung von Erziehungszeiten gewesen. Wir sind auch der Auffassung - und dies schlägt der Bundesvorstand vor -, daß Vater oder Mutter, die wegen der Erziehung ihres Kindes im ersten Lebensjahr auf eine Vollzeiterwerbstätigkeit verzichten, ihren Arbeitsplatz behalten können.

(Pfiffe und Zurufe von der Tribüne)
(Dort werden Transparente entfaltet)

- Ich begrüße auch diejenigen in diesem Saal, die anderer Meinung sind.

(Beifall)

Ich finde das hervorragend. Wenn politische Gegner an unseren Versammlungen teilnehmen, hat das immer den großen Vorteil, daß sie etwas lernen können.

(Heiterkeit und Beifall)
(Anhaltende Zurufe von der Tribüne)

Aber ich gebe ohne weiteres zu, daß auch wir vom politischen Gegner etwas lernen können. Ich vertraue auf die Kraft des Argumentes. Gerade in dieser Frage müssen wir weniger demonstrieren und weniger räsonieren als argumentieren.

(Beifall)

Wir werden ja über diese Frage heute abend diskutieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Erziehungsurlaub ohne die Möglichkeit, in das Beschäftigungsverhältnis zurückkehren zu können, würde bedeuten, daß mehr als vier Millionen berufstätige Frauen im Alter von 20 bis 40 Jahren in der Bundesrepublik vor die Alternative gestellt werden würden: entweder Kind oder Arbeitsplatz. Ich würde meinen: Dies hat mit christlich demokratischer Politik nichts mehr zu tun.

(Beifall)

Ich habe Verständnis für die Probleme und die Sorgen der Unternehmer, vor allem der kleinen Betriebe. Das ist ganz selbstverständlich. Deswegen muß zum Beispiel das Erziehungsgeldgesetz so gestaltet werden, daß es befristete Arbeitsverträge für Ersatzkräfte für die Zeitdauer des Erziehungsurlaubes ermöglicht.

(Beifall)

und zwar unbeschränkt, über das Jahr 1989 hinaus. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat mir noch vor einer Woche erklärt - und gehen Sie zu den Arbeitsämtern -, daß ich mich jederzeit auf ihn berufen könne. Er sagt: Auf dem Arbeitsmarkt besteht eine Übernachfrage nach Zeitarbeitsverträgen und nach befristeten Arbeitsverträgen.

Ich finde, wir sollten diese Chance nutzen, um Arbeitslosen die Möglichkeit zu geben, einen Arbeitsplatz zu finden. Viele sind lieber befristet beschäftigt als unbefristet arbeitslos.

Zweitens. Beim Ehescheidungsrecht müssen die in der Ehezeit von beiden Ehegatten erworbenen Anwartschaften und Ansprüche auf Alterssicherung bei der Scheidung und nicht erst bei Eintritt des Versicherungsfalls je zur Hälfte auf beide Ehepartner aufgeteilt werden.

Deswegen fordert der Bundesvorstand, an der Substanz des Versorgungsausgleichs nichts zu ändern. Frauen und Männer, die wegen der Kindererziehung ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben oder eingeschränkt haben, müssen sich zunächst nach ihrer Scheidung darauf verlassen können, daß ihnen keine zeitliche Begrenzung des Unterhalts zugemutet wird und sie nicht auf den Arbeitsmarkt venwiesen werden.

(Beifall)

Drittens. Wir brauchen ein neues Verständnis von Arbeit. Ich habe es vorhin schon gesagt: Arbeit gibt es nicht nur im Enwerbsleben, sondern auch in der Familie. Dazu machen wir einen sehr wirksamen Vorschlag. Gegen ihn ist zwar auch polemisiert worden, aber es ist klar, warum. Wir schlagen vor: Um die Gleichwertigkeit der Arbeit in Beruf und Familie zu dokumentieren, sollten vom Statistischen Bundesamt, Kriterien für die Bewertung der Arbeit in Haushalt und Familie entwickelt und die Ergebnisse in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gesondert ausgewiesen werden.

(Beifall)

Es ist überhaupt nicht einzusehen, daß das Hemd, welches daheim in der Waschmaschine gewaschen wird, in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung nicht eingeht, während dasselbe in diese Rechnung eingeht, wenn es in der Wäscherei gewaschen wird. Das muß in jedem Fall im Bruttosozialprodukt seinen Niederschlag finden.

Der große Nationalökonom Allan 8. Parker hat einmal ausgerechnet: Wenn man den Wert der Dienstleistungen in der Familie einmal in das Bruttosozialprodukt einrechnen würde, dann bedeutete das für die Bundesrepublik Deutschland, daß unser Bruttosozialprodukt nicht ungefähr 1,5, sondern 2 Billionen DM betragen würde.

Dabei wären die Dienstleistungen der Hausfrauen bzw. die Dienstleistungen in der Familie der größte Dienstleistungsposten im ganzen Bruttosozialprodukt.

Ich will einmal die Frage stellen: Leistet eigentlich die Mutter oder der Vater, die dem Kind Sprachschatz und Denkvermögen vermitteln und dem Kind durch Liebe und Vertrauen Selbstsicherheit geben, weniger als die Kindergärtnerin oder der Lehrer in der Schule?

(Beifall)

Viertens. Um die Arbeit in Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, fordert die CDU flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitsabläufe, Arbeitszeitverkürzungen - besonders für solchie Beschäftigte, die kleine Kinder haben - und ein vermehrtes Angebot von Arbeitsplatzteilung und Teilzeitarbeit. Dies gilt besonders für den öffentlichen Dienst. Hier müssen Nachteile beseitigt werden.
Wir fordern, bei öffentlichen und freien Trägern familienergänzende Betreuungseinrichfungen bereitzustellen, z.B. Kinderkrippen. Wir fordern auch, daß endlich z.B. in Hessen die dortige Mehrheit ein Kindergartengesetz verabschiedet, wie es in anderen Ländern bereits der Fall ist.

(Beifall)

Fünftens. Um den Frauen die Rückkehr in den Beruf zu erleichtern, fordert die CDU, das Arbeitsplatzförderungsgesetz zu einem wirksamen Instrument für die Chancenverbesserung zur Berufsrückkehr von Frauen und Männern auszugestalten. Der Bundesarbeitsminister hat hierzu schon konkrete Vorschläge gemacht. Ich halte es für hervorragend, daß wir dieses große Problem angehen, indem wir die Möglichkeiten der Bundesanstalt für Arbeit einbeziehen. Aber auch die Wirtschaft und der öffentliche Dienst sollten sich beteiligen. Es gibt Versuche und Modelle. Zehn Firmen im Stuttgarter Raum haben sich bereit erklärt, Frauen, die ausgesschieden sind, weil sie ein Kind bekommen haben, familienbegleitend an betrieblichen Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen zu lassen. Sie geben ihnen die Möglichkeit, Krankheits- und Urlaubsvertretungen zu machen, damit sie sich familienbegleitend immer auf der Höhe ihres Berufs halten hönnen. Ich halte das für eine positive, zukunftsweisende Entwicklung.

(Beifall)

Ich bedanke mich bei den Unternehmern, die so weitsichtig handeln, daß sie dies ermöglichen.

Ich bin überhaupt der Auffassung; Weitsichtige Unternehmer haben längst erkannt, daß sie einen Fehler machen würden, wenn sie glaubten, keine Frauen beschäftigen zu sollen. In den Vereinigten Staaten und anderswo hat man längst erkannt, daß die besonderen Fähigkeiten der Frauen - schnelles Einstellen auf veränderte Situationen, Flexibilität, Intuition, Kreativität - in einer Zeit des Wandels, einer Umstellung für einen modernen Betrieb immer unverzichtbarer werden. Ich möchte diese modernen Erkenntnisse der Arbeitsforschung hier einmal einführen.

Sechstens. Deswegen erwartet die CDU von der Wirtschaft, daß sie qualifizierten und leistungsbereiten Frauen gleich gute Arbeitsplätze anbietet wie Männern. Wir brauchen auch bei der Ausbildung gleiche Chancen. Hier sind wir gute Schritte vorangekommen. Alle Stellenangebote müssen für Männer und Frauen ausgeschrieben werden. Da darf es keine Diskriminierungen geben."18
Wir können also nicht so tun, als ob die Gesetzesänderungen in den letzten Jahren tatsächlich alle Kindeswohl orientiert waren. Es ist genau das Gegenteil der Fall. Es hat eine wirtschaftsorientierte Ausrichtung stattgefunden. Nicht nur Alleinerziehende stehen dadurch immer mehr unter Druck, auch Zwei-Eltern-Familien werden immer mehr unter Druck gesetzt, so dass ein kindgerechtes, familiengerechtes Familienleben immer mehr erschwert wird.

Unbeachtet zu den hier bereits aufgeführten Themenfeldern bleiben aber noch die Tätigkeiten des Nationalen Zentrums "Frühe Hilfen" und den weitreichenden Änderungen im Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), um das ganze Ausmaß an überbordenden Kontrollen durch den Staat zu erfassen. Hierüber wird kjh-mov(e) an anderer Stelle berichten.

Weitere Details zu "Kinderrechte ins Grundgesetz?" entnehmen Sie dem Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ).


Fußnoten:
  1. Bundestagsrede von Silke Launert: "Kinderrechte sind Menschenrechte (25.09.2015), https://www.kjh-move.de/viewtopic.php?f=132&t=116, zuletzt aufgerufen am 10.11.2019
  2. Gutachten „Kinderrechte“ ins Grundgesetz? des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ), 2019, https://www.kjh-move.de/images/2019/11/BACDJ_Gutachten/GutachtenBACDJ_201910.pdf, zuletzt aufgerufen am 10.11.2019
  3. Pflegestellen - Quelle wird noch ergänzt.
  4. Gutachten „Kinderrechte“ ins Grundgesetz? des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ), 2019, https://www.kjh-move.de/images/2019/11/BACDJ_Gutachten/GutachtenBACDJ_201910.pdf, zuletzt aufgerufen am 10.11.2019
  5. Ebd.
  6. Ebd.
  7. Ebd.
  8. Lufthoheit über Kinderbetten, Welt am Sonntag,10.11.2002, https://www.welt.de/print-wams/article122357/Lufthoheit-ueber-Kinderbetten.html, zuletzt aufgerufen am 10.11.2019
  9. Ebd.
  10. Karl-Heinz Gehm, Interview mit Scholz, Generalsekretär der SPD, Deutschlandfunk, 03.11.2002, https://www.deutschlandfunk.de/scholz.694.de.html?dram:article_id=60153, zuletzt aufgerufen am 10.11.2019
  11. Lufthoheit über Kinderbetten, Welt am Sonntag,10.11.2002, https://www.welt.de/print-wams/article122357/Lufthoheit-ueber-Kinderbetten.html, zuletzt aufgerufen am 10.11.2019
  12. Maria Steuer, Neuer Kampf um die Kinderbetten-‚Lufthoheit’, Gesetzesvorhaben der Regierung gefährden die Freiheit der Familie, kath.net, 11.04.2008 09:26 Uhr, http://www.kath.net/news/19525, zuletzt aufgerufen am 10.11.2019
  13. Ebd.
  14. Ebd.
  15. Ebd.
  16. Ebd.
  17. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
    § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html, zuletzt aufgerufen am 10.11.2019
  18. 33. Bundesparteitag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, Niederschrift, Essen, 19. - 22. März 1985, https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=85c19a06-ca4a-200c-e90f-b99b0e9be5fb&groupId=252038, zuletzt aufgerufen am 10.11.2019
Wortzählung: 4883
"Wer nichts weiß, muss alles glauben."
Marie von Ebner-Eschenbach

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