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2016: Anstieg der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung um 5,7 %

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2016: Anstieg der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung um 5,7 %

Beitrag von kjh-mov »

2016: Anstieg der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung um 5,7 %

Laut Pressemitteilung Nr. 350 vom 04.10.2017 wurde ein Anstieg der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung um 5,7 % verzeichnet.
[block]WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2016 rund 136 900 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 5,7 % gegenüber dem Vorjahr.

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 21 600 eindeutig als Kindeswohl­gefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber 2015 einen Anstieg um 3,7 %. Bei 24 200 Verfahren (+ 0,1 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In rund 46 600 Fällen (+ 8,0 %) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (44 500) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (+ 7,8 %).

Die meisten der rund 45 800 Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (61,1 %). In 28,4 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas seltener (25,7 %) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,4 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

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Auf diese Pressemitteilung erfolgt in Kürze eine dezidierte Auseinandersetzung.

Insbesondere der weitere Zuwachs an Verfahren, in denen keine Kindeswohlgefährdung seitens der Erziehungsberechtigten (i.a. die Eltern) vorgelegen hat, ist Besorgnis erregend. Stehen Eltern mit ihrem Kind grundlos unter der Beobachtung des Jugendamtes, muss sehr wohl davon ausgegangen werden, dass dies auch zu einer erhöhten Belastung für das Kind und somit zu einer sekundären Kindeswohlgefährdung durch das Amt führen kann. Immerhin müssen Eltern und deren Kinder damit rechnen, dass sie durch unwahre Tatsachenbehauptungen / falsche Verdächtigungen mit weiteren Konsequenzen bis hin zu einer Inobhutnahme ihres Kindes rechnen müssen.
Wortzählung: 346
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Marie von Ebner-Eschenbach

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