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Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsrechtsschutz

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Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsrechtsschutz

Beitrag von kjh-mov »

Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsrechtsschutz
von Caroline Brandes, veröffentlicht am 28.03.2019

Zurzeit wird viel über "Unterhaltspreller" berichtet, seit dem Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, mitteilte, dass ca. 800.000 Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beziehen und die "Rückgriffsquote" gering sei.

Thema "Unterhaltspreller" in den Medien

PlusMinus | Das Erste hat unter dem Titel Unterhaltsvorschuss: Wie der Steuerzahler für fremde Kinder aufkommt1 dieses Thema ebenfalls aufgegriffen und mehrere Fallbeispiele in einem TV-Beitrag (TV-TIPP) dazu gebracht. Hierbei geht es um folgende Details:
– Viele Alleinerziehende beziehen Unterhaltsvorschuss vom Staat, weil der andere Elternteil nicht zahlt.
– Obwohl viele Elternteile durchaus in der Lage wären, Kindesunterhalt zu zahlen, holt sich der Staat von ihnen nur selten das Geld zurück. Die Jugendämter sind mit dieser Aufgabe überfordert.
– Besonders erfolgreich ist Bayern. Dort treibt das Landesamt für Finanzen ausstehenden Unterhalt ein.
– Auch andere EU-Staaten überlassen diese Aufgabe Finanzbehörden
– und erteilen zur Sanktion auch Fahrverbote. Die wären seit 2017 auch in Deutschland möglich, wurden bislang aber nicht ausgesprochen.2
Das ifo Zentrum für Makroökonomik und Befragungen in München hat für "Plusminus" ausgerechnet, dass 70 bis 80 Prozent der geschiedenen Männer durchaus so viel verdienen, dass sie Unterhalt zahlen könnten, ... 3
Absicherung gegen Scheidungsrisiken

In Risiko & Vorsorge, Heft 1/2017, finden Sie auf S. 21 und 22 Informationen zum Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsrechtsschutz.

Bild
Mit freundlicher Genehmigung des Verleger; (C) Bildrechte zur Vorschau liegen beim Verlag4.

Einen weiterer Artikel zum Thema "Vorsorge" ist geplant und wird das Thema "Unterhaltsprellen von Kindesunterhalt" aufgreifen, um Betroffenen einige Ratschläge geben zu können.

Petition #Unterhaltspreller

Bitte beachten Sie die "Gemeinsame Erklärung zum Kindes- und Betreuungsunterhalt"5 der Erstunterzeichner*innen
sowie unsere Petition6 zum Thema "Unterhaltsprellerei", von der ein großer Anteil der alleinerziehende Väter und Mütter mit ihren Kindern betroffen sind. Diese Petition wurde mittlerweile fast 6.500 mal gezeichnet. Hierfür ein großes Dank an jeden einzelnen Unterzeichner.


Fußnoten:
  1. Unterhaltsvorschuss: Wie der Steuerzahler für fremde Kinder aufkommt, PlusMinus, Das Erste, 20.03.19, 21:45 Uhr, https://www.daserste.de/information/wir ... t-100.html, zuletzt aufgerufen am 28.03.2019
  2. Ebd.
  3. Ebd.
  4. https://www.wfs-rating.de/pdfs/R-V_2017-1.pdf, zuletzt aufgerufen am 28.03.2019
  5. Gemeinsame Erklärung zum Kindes- und Betreuungsunterhalt, 03.2019, unterhalt, zuletzt aufgerufen am 02.04.2019
  6. Unterhaltsprellen stoppen, change.org, Petition, https://www.change.org/p/franziska-giff ... en-stoppen, zuletzt aufgerufen am 02.04.2019
Wortzählung: 476
"Wer nichts weiß, muss alles glauben."
Marie von Ebner-Eschenbach

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