• Kjh-mov(e)-Portal
  • Wer nichts weiß, muss alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)

 

 

 

Der Missbrauchsvorwurf

Fallgeschichten aus Deutschland
Benutzeravatar
kjh-mov
Site Admin
Site Admin
Beiträge: 260
Registriert: Mo 11. Sep 2017, 09:21
Kontaktdaten:

Der Missbrauchsvorwurf

Beitrag von kjh-mov »

Der Missbrauchsvorwurf
von Caroline Brandes, veröffentlicht am 28.10.2018, 05:52 Uhr

"Plötzlich bin ich Beschuldigter"

In Kindschaftssachen kommt es manchmal vor, dass zur "Regelung" des Sorgerechts seitens der Eltern zu ganz harten Bandagen gegriffen und offenbar kein Halt vor dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil der gemeinsamen minderjährigen Kinder gemacht wird. Hierzu können unter anderem mehrere Jahre alte Fotos dienen, auf denen Kleinkinder z.B. fröhlich mit dem Papa in der Badewanne spielen, randvoll gefüllt mit Badewanne-Bällen, auch wenn diese Fotos offensichtlich von der Mutter der Kinder selbst gefertigt wurden. Also der Mutter, die dem lustigen Spektakel von einst beigewohnt hat. Wie glaubhaft können Jahre später eingebrachte Vorwürfe sein? Wie glaubhaft können weitere Vorwürfe sein, die in Folge unkonkretisiert nachgeschoben werden?

Als Konsequenz kann bis zur Klärung eines strafrechtlichen Verfahrens die Inobhutnahme der gemeinsamen Kinder folgen.

Ist das gemeinsame Baden mit Kleinkindern sexueller Missbrauch von Kindern?
Durfte die Mutter die Kinder nackt fotografieren?

Baden mit Papa?

"Darf ein Vater mit seiner Tochter nackt in der Wanne sitzen?"1, fragte sich auch Tim Schulze, Nachrichtenredakteur des Sterns. Aufreger war ein Facebook-Foto des dänischen Komikers Torben Chris, der Anfang 2016 ein Bild von sich und seiner zweijährigen Tochter postete, wie sie gemeinsam in der Badewanne sitzen1.

Tim Schulze weist daraufhin, dass sich das Bild tausendfach im Internet verbreitete und Zeitungen weltweit das Thema aufgriffen haben1. Die Meinungen der Menschen gingen sehr weit auseinander. Was für die Einen ein großes Problem zu sein scheint, ist für die Anderen ein normales Unterfangen. So gibt es auf netpapa.de Tipps für coole Spiele & Gaudi in der Badewanne mit dem Papa2. Zugleich wird ein Foto eines Vaters2 gezeigt, der sein Baby in der Badewanne sitzend in seinen Armen hält.

Pädophilie

Dass Menschen so unterschiedlich mit Nackheit umgehen, kann unter anderem auch daran liegen, dass der "Vorwurf von Pädophilie schnell im Raum stünde1". Tim Schulze schreibt:
"Die positive Resonanz [sic! auf das Badewannenfoto von Torben Chris mit seiner Tochter] zeigt, dass es offensichtlich ein großes Bedürfnis gibt, für einen unbefangeneren Umgang mit den eigenen Kindern offensiv zu werben, auch in den sozialen Medien. Für viele Eltern ist Nackheit zwar vollkommen normal, doch in den vergangenen Jahren hat sich offensichtlich eine neue Verklemmtheit breitgemacht, die immer und überall sofort Pädophilie wittert.

Torben Chris hat das auf seinen Tourneen erfahren. Für sein Programm, in dem er die Prüderie seiner Landsleute auf die Schippe nimmt, hat er viel Zuspruch erhalten. Eltern seien zu ihm gekommen, berichtet der "Independent", und hätten erzählt, dass der Vorwurf von [wiki]Pädophilie[/wiki] schnell im Raum im stünde."1
Unter Pädophilie wird das "[primäre] sexuelle Interesse Erwachsener an Kindern bezeichnet, die noch nicht in der Pubertät sind4".

Wie schnell Menschen das Thema "Baden mit Kleinkindern" mit "Pädophilie" in Verbindung bringen, zeigt sich auf dem Urbia Forum3:
" hustinetten
Antwort auf vanessa141188 (3)

Bist du mit einem Perversen zusammen oder warum kann eure Tochter nicht mit ihrem VATER baden?"3
Das Magazin Brigitte geht gleich in die Offensive und wartet mit dem Titel auf: Mit seinem Kind zu baden, ist nicht pädophil!5

Sexueller Missbrauch von Kindern

Im Strafgesetzbuch steht zu § 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern folgendes:
"§ 176 StGB, Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um
a) das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder
b) um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5."6
Die Zeit nach Edathy

Die Affäre um Edathy7 war Anlass, einige Gesetze im Strafrecht zum 01. Januar 2015 zu ändern. Dr. Böttner, Rechtsanwalt und Strafverteidiger gibt auf seiner Webseite einen Überblick über die Gesetzesänderungen 20158. Dr. Böttner verweist unter anderem auf folgende Änderungen hin, die ab dem 27.01.2015 gelten (für Handlungen vor dem 27.01.2015 gilt noch das alte Strafrecht8):
"Hinsichtlich des Tatbestandes des § 184b StGB hat sich geändert, dass das Gesetz nun ausdrücklich das Verbot sogenannter Posing-Bilder klarstellt. Zwar wurde eine Strafbarkeit bei Verbreitung und Besitz solcher Bilder auch zuvor von den Gerichten angenommen. Neu ist aber, dass nun auch solche Bilder unter den Begriff der Kinderpornografie fallen, in denen Kinder nicht aktiv in eine aufreizend wirkende Pose gebracht wurden, sondern sich diese zufällig (beispielsweise während des Schlafes) ergibt. Gleichzeitig änderte der Gesetzgeber als Reaktion auf die Edathy-Affäre den § 184c StGB, der die Strafbarkeit jugendpornografischer Schriften regelt. Nunmehr ist auch hier ausdrücklich solches Material als pornographisch einzustufen, auf denen keine sexuellen Handlungen zu sehen sind, der Jugendliche aber in „unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ gezeigt wird. Gemeint sind also wiederum Posing-Bilder."8
Markus Böhm weist auf Spiegel.de explizit auf folgenden Sachverhalt hin, der für viele Eltern von Relevanz sein kann:
"Tatsächlich ist es - entgegen mancher elterlicher Befürchtung - weiter erlaubt, die eigenen Kinder zu fotografieren oder zu filmen, wenn sie etwa unbekleidet im Meer planschen, möglicherweise inmitten anderer Kinder."9
Für Handlungen, die außerhalb Deutschland stattgefunden haben, gelten wiederum andere Regelungen.

Quellen:
  1. Schulze, Tim; Umstrittenes Facebook-Bild, Darf ein Vater mit seiner Tochter nackt in der Wanne sitzen?, stern.de, 24.01.2016 14:53 Uhr, https://www.stern.de/panorama/gesellsch ... 63934.html, zuletzt aufgerufen am 27.10.2018
  2. Foerster, Mario (Redaktion); Badespass: Mit meinem Kind in die Badewanne, 16.01.2017, https://www.netpapa.de/baby/papa-kind-in-badewanne.html, zuletzt aufgerufen am 27.10.2018
  3. Wie lange gehen Papas mit ihren Kindern in die Badewanne?, urbia.de, 25.01.2013, https://www.urbia.de/forum/3-kleinkind/ ... -badewanne, zuletzt aufgerufen am 27.10.2018
  4. Pädophilie, wikipedia.org , https://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie, zuletzt aufgerufen am 27.10.2018
  5. "Mit seinem Kind zu baden, ist nicht pädophil!", Brigitte Mom, Das Magazin mit starken Nerven, 04.02.2016, https://www.brigitte.de/familie/mitfueh ... 12638.html, zuletzt aufgerufen am 27.10.2018
  6. § 176 StGB: Sexueller Mißbrauch von Kinderndejure.org, https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html, zuletzt aufgerufen am 27.10.2018
  7. Ermittlungen gegen SPD-Politiker, Der Fall Edathy - eine Chronik, 10.03.2015, 11:26 Uhr, https://www.sueddeutsche.de/politik/erm ... -1.1888776, zuletzt aufgerufen am 28.10.2018
  8. Dr. Böttner (Rechtsanwalt & Strafverteidiger); Überblick über die Gesetzesänderungen 2015, rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de, 28.11.2015, https://www.rechtsanwalt-sexualstrafrec ... ngen-2015/, zuletzt aufgerufen am 28.10.2018
  9. Böhm, Markus; Gesetzesänderung nach Fall Edathy, Welche Fotos darf man jetzt noch machen?, 02.02.2015 17:52 Uhr, http://www.spiegel.de/netzwelt/web/part ... 16240.html, zuletzt aufgerufen am 28.10.2018
Wortzählung: 1385
"Wer nichts weiß, muss alles glauben."
Marie von Ebner-Eschenbach

Zurück zu „5.17. Bundesrepublik Deutschland (DE)“