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Kontaktsperre wegen „zu großer Nähe“, Der Kindeswille zählt nicht

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kjh-mov
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Kontaktsperre wegen „zu großer Nähe“, Der Kindeswille zählt nicht

Beitrag von kjh-mov »

Kontaktsperre wegen „zu großer Nähe“
Der Kindeswille zählt nicht


[block]Einer Mutter wird ihr Kind weggenommen und der Vater gibt den Jungen ins Heim. Dort ist er unglücklich, aber zurück zur Mutter darf er auch nicht.

HAMBURG taz | Seit Weihnachten hat Linos* seine Mutter weder gesehen noch gesprochen. Es gibt eine Kontaktsperre, über die am vergangenen Donnerstag das Amtsgericht Cloppenburg entscheiden musste. Der Junge lebt dort in der Nähe in einem Heim. „Angela, ich halte es nicht mehr in der Einrichtung aus. Ich darf meine Mama nicht sehen, warum ist das so?“, fragt er seine Verfahrensbeiständin bereits nach seiner Anhörung am 19. Juni. „Ich fühle mich eingesperrt, deshalb benehme ich mich so schlecht“, fährt er fort und weint.

Zwei Jahre lebt Linos schon in Heimen. Zunächst in Dithmarschen, dann in Rendsburg, nun im Landkreis Cloppenburg. Seine Mutter hat er zuletzt vor einem Jahr gesehen. „Das war das letzte Mal, dass ich mich richtig wohl gefühlt habe“, vertraut er der Anwältin an. „Meinen Vater darf ich sehen, mit ihm in Urlaub fahren, und, und, und, aber mit meiner Mama darf ich gar nichts machen.“ Das sei nicht gerecht. „Ich möchte unbedingt bei meiner Mama wohnen.“[/block]

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Quelle:
Kutter, Katja; Kontaktsperre wegen „zu großer Nähe“, Der Kindeswille zählt nicht, taz-Hamburg, taz.de, 8. 12. 2017, http://www.taz.de/!5464317/, aufgerufen am 01.08.2018
Wortzählung: 245
"Wer nichts weiß, muss alles glauben."
Marie von Ebner-Eschenbach

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