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Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastung mehr

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kjh-mov
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Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastung mehr

Beitrag von kjh-mov »

Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastung mehr

Seit 2013 können Prozesskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies kürzlich nun auch für Scheidungskosten bestätigt.

...
[1] Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastung mehr, www.weka.de, aufgerufen am 14.10.2017
Wortzählung: 51
"Wer nichts weiß, muss alles glauben."
Marie von Ebner-Eschenbach

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