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Kritik: Miese Fehlerkultur von Jugendämtern. Kontrolle unerwünscht!

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Kritik: Miese Fehlerkultur von Jugendämtern. Kontrolle unerwünscht!

Beitrag von kjh-mov »

Kritik: Miese Fehlerkultur von Jugendämtern. Kontrolle unerwünscht!
von Caroline Brandes, veröffentlicht am 18.11.2019 um 10:00 Uhr

Kürzlich schrieb eine Mtarbeiterin eines Jugendamts auf Twitter folgenden Beitrag, der offenbart, wie es augenscheinlich um die Fehlerkultur bei einigen Mitarbeitern der Jugendämter bestellt zu sein scheint. Dani schrieb:
"Und wieder macht ein Artikel die Runde -->Jugendämter nehmen Alleinerziehenden die Kinder weg. 42 Fälle aus 6 Bundesländern. Really people? Und das darf sich dann Studie nennen? Inobhutnahmen sind sehr selten und die allerletzte Massnahme nachdem alles andere gescheitert ist...nach Monaten oder Jahren. Mich regt die pauschale Verurteilung der Jugendämter so auf. Die meisten Menschen wissen nicht wie das JA bzw der ASD arbeitet und glauben diese polemischen Aussagen. Das System ist eine Katastrophe und es fehlt an niederschwelligen Hilfen. Und grade deshalb geben wir (unterbezahlten) Sozialarbeiter jeden Tag unser Bestes, um zu helfen."1, 2, 3
Danis Kommentar bezog sich hierbei auf 42 Fälle, über die Katja Kutter, Redakteurin der Hamburger taz aktuell unter dem Arbeitstitel "Fragwürdige Inobhutnahmen, Ins Heim wegen zu viel Mutterliebe" berichtet hat4.
"Weil sich viele Betroffene an ihn wandten, hat der Hamburger Jugendhilfeexperte Wolfgang Hammer eine kleine Studie über Kindesentziehungen durch den Staat erstellt. Eine Auswertung von 42 Fallverläufen aus sechs Bundesländern von 2014 bis 2019 weist nach, dass Alleinerziehenden die schulpflichtigen Kinder weggenommen wurden, ohne dass es Hinweise auf Gewalt oder Vernachlässigung in den Familien gab. Der Grund war ein Verdacht auf zu enge Mutter-Kind-Bindungen.

Zwei Drittel der Fälle stammen aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen, die übrigen aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Hammer nennt die Ergebnisse „fachlich, humanitär und verfassungsrechtlich nicht tragbar“.

Der studierte Soziologe war selbst bis 2013 Referatsleiter für Jugendhilfe in der Hamburger Sozialbehörde und setzt sich seither weiter für Kinderrechte ein. Nach einer Anhörung im Bundestag im Sommer 2017 seien insgesamt 167 Fälle an ihn herantragen worden. Auch Mitarbeiter von Jugendämtern versorgten ihn mit Unterlagen, mit der Bitte, die Dinge aufzubereiten und publik zu machen."5

Die meisten Menschen wissen nicht wie das JA bzw der ASD arbeitet

Dani hat sicherlich Recht damit, dass die meisten Menschen nicht wissen, wie das Jugendamt (kurz JA) bzw. der Allgemeine Sozialdienst (kurz ASD) arbeiten. Ansonsten gäbe es wohl mehr Unruhen vor den Türen dieser Behörden. Sie wird aber sicherlich nicht einem studierten Soziologen, der selbst bis 2013 Referatsleiter für Jugendhilfe in der Hamburger Sozialbehörde war und weiteren Mitarbeitern von Jugendämtern, die ihn mit Unterlagen versorgt haben6, absprechen wollen, Ahnung zu haben, wie es dort zugeht bzw. zuging. Diese Informationen können diesem Artikel entnommen werden.

System ist eine Katastrophe

Offenbar gibt es aber doch etwas zu bemängeln, immerhin teilt die Jugendamtsmitarbeiterin Dani doch mit, dass das "System [...] eine Katastrophe [ist] und es [...] an niederschwelligen Hilfen [fehlt]. Und grade deshalb geben wir (unterbezahlten) Sozialarbeiter jeden Tag unser Bestes, um zu helfen7, 8, 9".

Fassen wir also zusammen:
  1. Das System ist eine Katastrophe,
  2. es fehlt an niederschwelligen Hilfen,
  3. Sozialarbeiter werden unterbezahlt,
  4. Sozialarbeiter geben jeden Tag ihr Bestes, trotz bzw. wegen Punkt a)

Miese Fehlerkultur

Katja Kutter machte bereits im Sommer diesen Jahres darauf aufmerksam, wie ein Mitarbeiter des Jugendamts Hamburg-Nord gegen eine Mutter vorgegangen ist, die ihren Fall einer Forschungsstelle schilderte. Marcus Weinberg hatte dieses Vorgehen scharf kritisiert, und das ist auch gut so.
"Das Jugendamt Hamburg-Nord hat eine Mutter aufgefordert, keine Daten an ein Forschungsprojekt zu geben, das der Deutsche Bundestag beauftragt hat. Der Bundestagsabgeordnete Marcus Weinberg (CDU) kritisiert das scharf, denn immerhin wurde diese Anlaufstelle vom Parlament auf den Weg gebracht, um „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“ zu identifizieren."10
Sie können diesen Artikel hier11 lesen. Er ist auch in Twitter verlinkt12.

https://twitter.com/kjh_mov/status/1194139369252237313


Pauschale Verurteilung

Wie "pauschal die Verurteilung" vieler der betroffenen Mütter und Großmütter durch diese Jugendämter offensichtlich ohne die entsprechende Sachkenntnis erfolgte und welche Schäden die Kinder- und Jugendlichen sowie die betroffenen Mütter und Großmütter zzgl. der erweiterten Familie erlitten haben, hätte auch Dani dem Artikel von Katja Kutter entnehmen können.
"Hammer wählte nun 42 Fälle für eine Analyse aus. Bei den Betroffenen handelt es sich um 39 Mütter und drei Omas, die Kinder sind zwischen 8 und 16 Jahren alt. Die meisten Mütter hatten Abitur, neun von ihnen hatten einen Uni-Abschluss.

Die Frauen hätten sich meist von sich aus ans Jugendamt gewandt mit der Hoffnung auf eine Mutter-Kind-Kur oder andere Unterstützung für sich und ihr Kind. Sie hätten sich beim Amt „vertrauensvoll geöffnet“ und auch über „Erziehungsprobleme und Überlastung im Alltag“ gesprochen. „Die Hoffnungen wurden nicht erfüllt“, schreibt Hammer. Um so entsetzter seien die Frauen gewesen, als ihre Beschreibungen später Grund für eine Fremdunterbringung waren.

Bei allen 39 Müttern ging die zuständige Fachkraft im Jugendamt von einer zu engen oder zu belasteten Mutter-Kind-Beziehung aus – ohne ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten einzuholen, sondern aufgrund von eigenen Einschätzungen sowie von Nachbarn, Ex-Partnern und deren Eltern, die „durchweg extrem zu Lasten der Mütter ausfielen“.13
Bereits hier hat kjh-mov(e) auf Klaus-Uwe Kirchhoffs Rede vor dem Europäischen Parlament verwiesen, in der er als Sozialpädagoge folgende Warnung aussprach:
"Ich gehe nicht allein ohne Beistand auf eine deutsche Behörde, weil ich Deutscher [bin] und [sic! Sozialpädagogik] studiert habe.

Also tun sie sich selber und ihren eigenen Landsleuten und ihren Wählern einen Gefallen und erklären sie denen, dass man nicht völlig naiv auf eine deutsche Behörde zutreten darf und sich nachher wundern muss, wenn dann die Welt eine andere ist.

Sie sehen ein Kind nicht so schnell wieder, wie es genommen ist und die [sic! gemeint ist das Jugendamt] interessiert es erst einmal nicht, ob die Kontinuität vorher eine andere war. Sie werden ganz ganz lange neue Regeln kennen lernen."14
Vielleicht täte es Dani ganz gut, wenn sie sich mit Statistiken zu Inobhutnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit ihren (ehemaligen) Kollegen mehr austauschen würde, dann würde sie wissen, dass "Inobhutnahmen" nicht "sehr selten" und auch nicht die "allerletzte Maßnahme" sind, "nachdem alles andere gescheitert ist", sondern einige Jugendamtsmitarbeiter auch dazu neigen, vorschnell zuzugreifen, ohne überhaupt den Sachstand und/oder den notwendigen Sachverstand zu besitzen.

Auch kjh-mov(e) sind einige Hotspots bekannt, die sich insbesondere durch naives, unlogisches und/oder übergriffiges Handeln der entsprechenden Fachkräfte auszeichnen. Bzgl. solcher Fälle können sich Whistleblower an uns vertrauensvoll wenden.

Sekundäre Kindeswohlgefährdung von Amts wegen

Wie es zu einem Multiorganversagen bzw. ein Multiorgandysfunktions-Syndrom in der Kinder- und Jugendhilfe kommen kann, wurde bereits hier15 beschrieben.

Das Multiorganversagen in der Kinder- und Jugendhilfe, kurz KJHMOV genannt, ist wie folgt definiert:
"Als Multiorganversagen in der Kinder- und Jugendhilfe wird ein gleichzeitig oder kurz aufeinanderfolgender Ausfall mehrerer systemrelevanter Referate in der Kinder- und Jugendhilfe (u.a. Jugendamt, öffentliche Träger, freie Träger) bezeichnet. Es stellt eine akut Familien (z)ersetzende Situation für die betroffenen Familien (Kinder, Eltern, Großeltern) dar, durch die es in Folge sogar zu einer akut lebensbedrohlichen Situation für die betroffenen Mitglieder einer Familie und/oder Dritter (erweiterter Suizid) kommen kann. Der Kinder- bzw. Jugendschutz ist nicht gewährleistet. Es tritt eine primäre bzw. sekundäre Kindeswohlgefährdung sowie eine primäre bzw. sekundäre Familien(z)ersetzung von Amts wegen statt."16
Das Multiorgandysfunktions-Syndrom in der Kinder- und Jugendhilfe, kurz KJHMODS genannt, ist wie folgt definiert:
"Beim Multiorgandysfunktions-Syndrom in der Kinder- und Jugendhilfe kommt es zur Einschränkung, aber nicht zum kompletten Ausfall, mehrerer systemrelevanter Referate (u.a. Jugendamt, öffentliche Träger, freie Träger). Es stellt eine chronische Familien (z)ersetzende Situation für die betroffenen Familien (Kinder, Eltern, Großeltern) dar, durch die es in Folge oft zu gesundheitlichen Störungen und einer existentiellen Vernichtung (drohende Arbeitslosigkeit, Verlust von Eigentum) innerhalb der betroffenen Mitglieder einer Familie und/oder Dritter kommen kann. Der Kinder- bzw. Jugendschutz ist nicht ausreichend gewährleistet. Es findet eine primäre bzw. sekundäre Kindeswohlgefährdung sowie eine primäre bzw. sekundäre Familien(z)ersetzung von Amts wegen statt."17
Schaut man sich die Folgen an, unter denen die Kinder der 42 untersuchten Fälle heute leiden, ist es augenscheinlich in vielen Fällen zu einem schweren Multiorganversagen in der Kinder- und Jugendhilfe gekommen, zumal allein neun Kinder mit Selbstmord drohten18. 17 der Kinder leiden heute unter Adipositas19. Gute, qualitativ hochwertige Arbeit sieht anders aus. Hier wurde ein menschliches Schlachtfeld hinterlassen, für das sich hoffentlich die entsprechenden "Fachkräfte" verantworten müssen.
"Die gute Nachricht: Bei all jenen Fällen, die vor dem Familiengericht landeten, gaben die Richter externe Gutachten in Auftrag. Und die hatten die Mütter – bis auf eine Ausnahme – so weit entlastet, dass sie entgegen der Meinung des Jugendamts die Rückkehr in die Herkunftsfamilie empfahlen. Nur lebten die Kinder in den meisten Fällen da schon mehrere Monate in den Heimen.

Drei von vier dieser Fälle, die sich zum größten Teil in Norddeutschland abspielen, sind inzwischen abgeschlossen. Und 25 Kinder leben heute wieder bei ihren Müttern. Sie haben gelitten. Vor dem Eingriff des Staates waren sie gut in der Schule, keines von Versetzung bedroht. „Ihr Gesundheitszustand und das schulische Erscheinungsbild hat sich deutlich verschlechtert“, schreibt Hammer nun. Allein 17 von ihnen leiden unter Adipositas, neun von ihnen drohten mit Selbstmord, 23 wurden schlecht in der Schule, jeder zweite zeigte sich aggressiv."20
Fehlende Fachaufsicht

Etliche dieser Familien haben offensichtlich trotz alledem Glück gehabt, dass die Inobhutnahmen mit anschließender Heimunterbringung wohl insbesondere deswegen ein Ende nahmen, weil Marcus Weinberg, der seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages und seit 2014 familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist, ein Forschungsprojekt auf dem Weg gebracht hat, dass genau solche Fälle untersuchen soll.

Ich selbst habe im August 2018 Marcus Weinberg persönlich kennengelernt. Er war bestens informiert und sehr engagiert. Er wäre sicherlich besser für das Amt des Ministers des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geeignet, als Frau Dr. Giffey, die gerne mit blumigen Gesetzesnamen wirbt, anstatt mit guten Inhalten. Bezüglich Hartz IV und der daraus resultierenden Überforderung von Eltern und Alleinerziehenden gäbe es aber noch einiges zu klären.
"Auf den Inhalt kommt es an, nicht auf die Verpackung."
Mitwirkungsbereitschaft schadete

Katja Kutter berichtet, dass den Frauen ihre "Mitwirkungsbereitschaft" auf die Füße gefallen seien, zu der sie sich offensichtlich genötigt fühlten:
"Die Frauen seien an der „Hilfeplanung“ erst nur formal, später gar nicht beteiligt worden. Die Hälfte von ihnen habe der Fremdplatzierung des Kindes formal erst mal zugestimmt, in der Hoffnung, durch ihre „Mitwirkungsbereitschaft“ die Chancen auf eine schnelle Rückkehr zu erhöhen. Dies hätten sich die Frauen später als schweren Fehler angelastet, weil sie damit ihr Kind selbst ins Heim verbannten. Den Kindern sei gesagt worden, sie seien im Heim, weil ihre Eltern nicht mehr in der Lage seien, sie zu erziehen."21
Dies sind nach unserer Erkenntnis keine Einzelfälle. Die betreffenden Mitarbeiter der Jugendämter ersparen sich hierdurch die offensichtlich lästige Auseinandersetzung mit dem Verwaltungsgericht, wenn Eltern einer Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII nicht zustimmen.
"(1) 1Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn

1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder

2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und

a) die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder
b) eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder ..."22
Fachlich, humanitär und verfassungsrechtlich untragbare Fallverläufe in der Praxis der Jugendämter

Diesen Müttern wurde somit augenscheinlich das Recht auf Widerspruch beim Verwaltungsgericht genommen. Im Prinzip ist es fraglich, inwieweit eine freie Zustimmung überhaupt gegeben sein kann, wenn ein Widerspruch als "mangelnde Mitwirkungsbereitschaft" ausgelegt werden kann bzw. soll. Es ist wie mit den Gutachten, zu denen keine Verpflichtung besteht, zu denen sich Eltern aber aus gleichen Gründen immer wieder gedrängt sehen, in der Sorge, ihr Sorgerecht und somit ihr Kind gänzlich zu verlieren.

Detaillierte Informationen von Dr. Hammer zu den fachlich, humanitär und verfassungsrechtlich untragbaren Fallverläufen in der Praxis der Jugendämter können Sie hier23 downloaden. Fälle die zum Teil bis in das Jahr 2014 zurückreichen.
"Dr. Wolfgang Hammer hat soeben eine Auswertung von 42 Fallverläufen der Jahre 2014 bis 2019 aus sechs Bundesländern abgeschlossen. In den ausgewerteten Fallverläufen wurden schulpflichtige Kinder von ihren alleinerziehenden Müttern wegen "zu enger Mutter - Kind - Bindung" und ohne Hinweise auf Gewalt oder Vernachlässigung getrennt. Ein Großteil dieser Fälle sind an Herrn Hammer nach seiner Stellungnahme zur Anhörung im Familienausschuss des Bundestages am 19.6. 2017 herangetragen worden. Die Ergebnisse sind fachlich, humanitär und verfassungsrechtlich nicht tragbar. Es besteht Handlungsbedarf."24
Ja, es besteht -dringender- Handlungsbedarf. Vielleicht wird Ihnen nun deutlich, warum unser Titel "Das Multiorganversagen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Justiz, Familien(z)ersetzende Hilfe, die /nicht an/kommt - sekundäre Kindeswohlgefährdung von Amts wegen" lautet.

Bild

kjh-mov, Postkarte25


Fußnoten:
  1. https://twitter.com/YeahDania/status/1193571543428808704, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
  2. https://twitter.com/YeahDania/status/1193571545026826241, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
  3. https://twitter.com/YeahDania/status/1193571546729762816, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
  4. Katja Kutter, Fragwürdige Inobhutnahmen, Ins Heim wegen zu viel Mutterliebe, taz.de, 08.11.2019, https://taz.de/Fragwuerdige-Inobhutnahmen/!5636682/, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
  5. Ebd.
  6. Ebd.
  7. https://twitter.com/YeahDania/status/1193571543428808704, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
  8. https://twitter.com/YeahDania/status/1193571545026826241, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
  9. https://twitter.com/YeahDania/status/1193571546729762816, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
  10. Katja Kutter, Miese Fehlerkultur, Jugendamt will keine Kontrolle, taz.de, 26.07.2019, https://taz.de/Miese-Fehlerkultur/!5609002/, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
  11. Ebd.
  12. https://twitter.com/kjh_mov/status/1194139369252237313, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
  13. Katja Kutter, Fragwürdige Inobhutnahmen, Ins Heim wegen zu viel Mutterliebe, taz.de, 08.11.2019, https://taz.de/Fragwuerdige-Inobhutnahmen/!5636682/, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
  14. Caroline Brandes, Klaus-Uwe Kirchhoffs Rede vor dem Europäischen Parlament, kjh-mov(e), 08.11.2019 10:00 Uhr,
    https://www.kjh-move.de/viewtopic.php?f=183&t=412, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
  15. Caroline Brandes, Ursachen für ein Multiorganversagen, kjh-mov(e), 21.09.2017, https://www.kjh-move.de/multiorganversagen#kap06, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
  16. Caroline Brandes, Definition für ein Multiorganversagen bzw. ein Multiorgandysfunktions-Syndrom in der Kinder- und Jugendhilfe, kjh-mov(e), 21.09.2017, https://www.kjh-move.de/multiorganversagen#kap05, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
  17. Ebd.
  18. Katja Kutter, Fragwürdige Inobhutnahmen, Ins Heim wegen zu viel Mutterliebe, taz.de, 08.11.2019, https://taz.de/Fragwuerdige-Inobhutnahmen/!5636682/, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
  19. Ebd.
  20. Ebd.
  21. Ebd.
  22. Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII, buzer.de, https://www.buzer.de/gesetz/7514/a147951.htm, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
  23. Dr. Wolfgang Hammer, Fachlich, humanitär und verfassungsrechtlich untragbare Fallverläufe in der Praxis der Jugendämter, Bremer Bündnis soziale Arbeit, 05.11.2019, https://bremerbuendnissozialearbeit.jimdo.com/app/download/9882031585/42+Fallverl%C3%A4ufe+Stand+11-11-19.pdf?t=1573499432, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
  24. Ebd.
  25. kjh-mov, Postkarte, Familien(z)ersetzende Hilfen. Nein Danke., kjh-mov(e), 18.09.2017, https://www.kjh-move.de/kjh-move/postcards/kjh-move_postcard_0001_familien%28z%29ersetzende_hilfen_1.png, zuletzt aufgerufen am 12.11.2019
Wortzählung: 2653
"Wer nichts weiß, muss alles glauben."
Marie von Ebner-Eschenbach

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