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Kindesentziehung ins Ausland

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Kindesentziehung ins Ausland

Beitrag von kjh-mov »

Kindesentziehung ins Ausland
von Caroline Brandes, veröffentlicht am 09.11.2019 um 17:55 Uhr

Im August 2019 berichtete das SAT.1 Frühstücksfernsehen von einer internationalen Kindesentziehung von Deutschland nach Japan1, ein Fall von vielen, der hier exemplarisch vorgestellt werden soll, um das Problem für die betroffenen Eltern und Kinder erfassen zu können.

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Der Vater der beiden gemeinsamen Kinder spricht von einer Entführung mit Anlauf und mit Ansage:
"Es ist Kindesentführung mit Anlauf und mit Ansage, das sagt der Vater Björn Echternach. Seine Frau hat die beiden gemeinsamen Kinder vor zwei Jahren nach Japan entführt. Trotz vieler Hürden soll der Vater seine Familie jetzt wiedertreffen dürfen."2
Internationale Kindesentführungen sind keine Einzelfälle, so erfährt man auf der Seite des Bundesjustizamts:
"Mit der steigenden Anzahl von Ehen und Lebensgemeinschaften zwischen Menschen unterschiedlicher Nationalität haben auch die Streitigkeiten um die elterliche Sorge für Kinder aus solchen Beziehungen zugenommen. Dabei ist die Neigung von Elternteilen, nach der Trennung von dem anderen den Staat des gemeinsamen Wohnsitzes mit den gemeinsamen Kindern ohne entsprechende Sorgerechtsregelung eigenmächtig zu verlassen, deutlich gewachsen. Sowohl ein solches Verbringen der gemeinsamen Kinder in einen anderen Staat, oft den Heimatstaat des „entführenden Elternteils“, als auch ein widerrechtliches Zurückhalten der Kinder dort, beispielsweise nach einem Ferienaufenthalt, stellt den anderen Elternteil vor vollendete Tatsachen. Für ihn stellt sich dann die Frage, wie der frühere Zustand durch Rückführung des Kindes schnellstmöglich wieder hergestellt werden kann.

Eine vergleichbare Konfliktlage kann in den Fällen entstehen, in denen einem Elternteil die Ausübung seines Rechts auf Umgang mit dem im Ausland lebenden Kind durch den anderen Elternteil verweigert oder erschwert wird."3
Tim Braune vom Hamburger Abendblatt weist in seinem Artikel explizit darauf hin, dass Männer und Frauen gleichermaßen dem anderen Elternteil Kinder entziehen und wie viele Kinder von internationaler Kindesentziehung betroffen sind:
"Wie eine Antwort des Bundesjustizministeriums zeigt, stellte Deutschland im Vorjahr [sic! gemeint ist das Jahr 2018] nach dem internationalen Haager-Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) und geltenden EU-Regelungen in ausländischen Staaten 241 Rückführungsanträge für Mädchen und Jungen unter 16 Jahren, 2017 waren es 186. Von diesen 186 Fällen wurden nach Angaben des Bundes 156 Fälle abgeschlossen. Von den 241 Verfahren des Jahres 2018 sind mittlerweile 113 geklärt, 128 Fälle sind noch offen.

Auf Platz eins steht die Türkei. Dort gab es 38 deutsche Anträge auf Rückführung, gefolgt von Polen (25), Frankreich, England (je 13), Russland (12), Österreich, Italien (je 11), Spanien, den USA (je 9) und Portugal (8). Dabei sind Kindesentführungen ins Ausland keine Einbahnstraße – oft werden Kinder auch widerrechtlich nach Deutschland gebracht. So stellte 2018 Polen 22 Anträge auf Rückführung, es folgten die Schweiz (18), die USA (12), Italien (10), Frankreich (8), Russland (6) und die Türkei (5)."4
Das Bundesjustizamt weist darauf hin, dass Schutz vor internationaler Kindesentführung nur begrenzt gewährt werden kann:
"Schutz vor internationaler Kindesentführung kann nur in sehr begrenztem Maß gewährt werden, weil ihre Ursachen höchst vielfältiger Natur sind. Neben einzelnen gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen in Fällen konkret zu erwartender Kindesentführung lassen sich durch Vereinbarung einige allgemeine Schutzmaßnahmen treffen, die zumindest die Rechtsposition des Elternteils, der die Entführung befürchtet, stärken können."5
Schutz vor internationaler Kindesentführung6 kann beispielsweise durch
  • Gerichtliche Sicherungsmaßnahmen,
  • Schutzmaßnahmen durch Vereinbarung und
  • Mediation
erreicht werden.

Das Bundesjustizamt hält für die betroffenen Eltern hierzu detaillierte Informationen7 bereit, zudem verweist es auf entsprechende Institutionen und Vereine, die hilfreich zur Verfügung stehen können.


Fußnoten:
  1. Kindesentführung mit Ansage: Frau entführt 2 Söhne nach Japan!, SAT.1 Frühstücksfernsehen, 01.08.2019, https://youtu.be/MGHIBIzojqs, zuletzt aufgerufen am 09.11.2019
  2. Ebd.
  3. Hinweise zur Rückführung entführter Kinder und zu grenzüberschreitenden Umgangs- und Sorgerechtskonflikten, Bundesjustizamt,https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/HKUE/Hinweise/Hinweise_node.html, , zuletzt aufgerufen am 09.11.2019
  4. Tim Braune, Entführungen, Bundesregierung: Zahl ins Ausland entführter Kinder steigt, Hamburger Abendblatt, 13.03.2019, https://www.abendblatt.de/politik/article216650759/Bundesregierung-Zahl-ins-Ausland-entfuehrter-Kinder-steigt.html, zuletzt aufgerufen am 09.11.2019
  5. Hinweise zur Rückführung entführter Kinder und zu grenzüberschreitenden Umgangs- und Sorgerechtskonflikten, Bundesjustizamt,https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/HKUE/Hinweise/Hinweise_node.html, , zuletzt aufgerufen am 09.11.2019
  6. Ebd.
  7. Ebd.
Wortzählung: 786
"Wer nichts weiß, muss alles glauben."
Marie von Ebner-Eschenbach

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